Rechnungslegung nach IFRS und HGB

Die internationalen Standardsetzer IASB und FASB befassen sich im Rahmen ihres Projekts zur Reform der internationalen Leasing-Bilanzierung mittlerweile auch mit der Leasing-Geber-Seite. Dabei favorisieren die Boards derzeit das sogenannte Performance-Obligation-Modell, das bei Leasing-Gebern – sofern sie nach IFRS bilanzieren – zu einer erheblichen Bilanzverlängerung führen würde. Zusätzlich zu dem Leasing-Objekt müssten dann nämlich eine abgezinste Forderung auf die Leasing-Raten und korrespondierend eine Nutzungsüberlassungsverpflichtung (Performance Obligation) bilanziert werden. Die grundsätzliche Kritik der Verbände richtet sich gegen den verfolgten Reformansatz der sog. Right-of-Use Bilanzierung. Für den Bereich der Leasing-Geber-Bilanzierung wird aus dieser generellen Ablehnung die Forderung nach einer Beibehaltung des bisherigen Bilanzierungsmodells entsprechend IAS 17 abgeleitet. Für die Kurzfristvermietung wird die Fortführung des bisherigen Operating Lease Behandlung nach IAS 17 vorgeschlagen. Das Theorie und Praxis oft immer weit auseinander liegen merken wir in unseren Projekten. Für viele Softwarelösungen und Leasinggesellschaften haben wir die parallele Rechnungslegung nach HGB und IFRS umgesetzt und erfolgreich implementiert. Trotzdem gab es in jedem Projekt mit den Wirtschaftsprüfern oft unsinnige Diskussionen wenn die Realisierung abgeschlossen war. Konkrete Hinweise zum Beginn des Projektes waren oft Fehlanzeige. Aus diesem Grund verwundert auch nicht die realitätsfremde Diskussion des IFRS Board.